Dienstleistungen

Wir schicken Sie nicht zum Spezialisten. Sondern unsere Spezialisten zu Ihnen.

Die Spitex erbringt auf ärztlichen Antrag hin sämtliche Pflege- und Unterstützungsleistungen nach Art. 7 Abs. 2 KLV, die im Rahmen einer Bedarfsabklärung mit dem Abklärungsinstrument InterRAI evaluiert und von der Krankenkasse genehmigt werden.

Wir verfügen in den verschiedenen Fachgebieten über die für die Aufgabenerfüllung notwendigen und bestens qualifizierten Mitarbeitenden. Wir entwickeln unsere Organisation laufend weiter und passen unsere Strukturen und Prozesse den Entwicklungen an. Unser Tun und Handeln überprüfen wir regelmässig auf allen Ebenen.