Tarife
1. Pflege (krankenkassenpflichtig)
Pro Stunde | |
Abklärung und Beratung | CHF 76.90 |
Behandlungspflege | CHF 63.00 |
Grundpflege | CHF 52.60 |
Die Krankenversicherer übernehmen im Rahmen ihrer Leistungspflicht die oben aufgeführten Leistungen, wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt. Die Minimaleinsatzzeit beträgt 10 Minuten. Anschliessend wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet. Es werden keine Zuschläge für Wegzeiten, Pflegeverrichtungen nachts und an Wochenenden in Rechnung gestellt.
Patientenbeteiligung
Die Patientenbeteiligung betrifft alle Personen ab 65 Jahren unabhängig vom steuerbaren Einkommen und Vermögen. Diese beträgt CHF 15.35 pro Stunde. Der Betrag wird nur für die erste Pflegestunde pro Tag verrechnet und bei weniger als einer Stunde erfolgt sie pro rata.
2. Betreuung und Hauswirtschaft
Tarife für hauswirtschaftliche Leistungen betragen pro Stunde Fr. 46.00 (Mindesteinsatzzeit eine Stunde). In der Regel werden diese Leistungen vom Kunden selber bezahlt. Die Krankenpflege-Zusatzversicherung übernimmt zu einem gewissen Grad ärztlich verordnete, hauswirtschaftliche Leistungen. Für hauswirtschaftliche Leistungen wird eine Wegpauschale von Fr. 5.00 pro Besuch, max. 1x pro Tag verrechnet.
3. Weitere Leistungen
Beschaffung von Material/Medikamenten | CHF 20.00 |
4. Terminänderungen/-absagen
Wenn ein vereinbarter Termin durch den Kunden nicht wahrgenommen werden kann, ist dies der Geschäftsstelle innerhalb den nachfolgenden Fristen zu melden:
Begründung | Frist |
Terminkollision | Mindestens 24h im Voraus |
Ferienaufenthalte | Mindestens 1 Woche im Voraus |
Notfallmässige Spitaleintritte/Arztbesuche | baldmöglichst |
Werden diese Termine nicht eingehalten, wird eine Pauschale von CHF 45.00 verrechnet.